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   BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93   

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https://dejure.org/1993,8074
BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93 (https://dejure.org/1993,8074)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1993 - 2 StR 56/93 (https://dejure.org/1993,8074)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1993 - 2 StR 56/93 (https://dejure.org/1993,8074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, versuchten Diebstahls mit Waffen, Diebstahls, versuchten Diebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für den strafbefreienden Rücktritt vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung (in bezug auf die Tat i.S.d. materiell-rechtlichen Straftatbestandes, nicht in bezug auf die verfahrensgegenständliche Tat nach § 264 StPO, vgl. BGHSt 33, 142, 144) davon ausgeht oder zumindest es für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 - und v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung (in bezug auf die Tat i.S.d. materiell-rechtlichen Straftatbestandes, nicht in bezug auf die verfahrensgegenständliche Tat nach § 264 StPO, vgl. BGHSt 33, 142, 144) davon ausgeht oder zumindest es für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 - und v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels,

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung (in bezug auf die Tat i.S.d. materiell-rechtlichen Straftatbestandes, nicht in bezug auf die verfahrensgegenständliche Tat nach § 264 StPO, vgl. BGHSt 33, 142, 144) davon ausgeht oder zumindest es für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 - und v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung (in bezug auf die Tat i.S.d. materiell-rechtlichen Straftatbestandes, nicht in bezug auf die verfahrensgegenständliche Tat nach § 264 StPO, vgl. BGHSt 33, 142, 144) davon ausgeht oder zumindest es für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 - und v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung (in bezug auf die Tat i.S.d. materiell-rechtlichen Straftatbestandes, nicht in bezug auf die verfahrensgegenständliche Tat nach § 264 StPO, vgl. BGHSt 33, 142, 144) davon ausgeht oder zumindest es für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 - und v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung (in bezug auf die Tat i.S.d. materiell-rechtlichen Straftatbestandes, nicht in bezug auf die verfahrensgegenständliche Tat nach § 264 StPO, vgl. BGHSt 33, 142, 144) davon ausgeht oder zumindest es für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 - und v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung (in bezug auf die Tat i.S.d. materiell-rechtlichen Straftatbestandes, nicht in bezug auf die verfahrensgegenständliche Tat nach § 264 StPO, vgl. BGHSt 33, 142, 144) davon ausgeht oder zumindest es für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 - und v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Tatbestandsmäßiger Erfolg in diesem Sinne ist bei einem Tötungsdelikt der Todeseintritt; ob auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter, der die weitere Tatausführung aufgibt, weil er ein vorgreifliches Ziel - z.B. das Ende seiner Verfolgung - erreicht hat, und zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit dem Eintritt des Todes rechnet, durch bloßes Nicht-weiter-Handeln freiwillig vom Versuch der Tat zurücktreten kann (so BGH, Beschl. v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 273/92 - unter Darlegung der unterschiedlichen Standpunkte in Rspr. und Lit.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung (in bezug auf die Tat i.S.d. materiell-rechtlichen Straftatbestandes, nicht in bezug auf die verfahrensgegenständliche Tat nach § 264 StPO, vgl. BGHSt 33, 142, 144) davon ausgeht oder zumindest es für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 - und v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch und damit für die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung (in bezug auf die Tat i.S.d. materiell-rechtlichen Straftatbestandes, nicht in bezug auf die verfahrensgegenständliche Tat nach § 264 StPO, vgl. BGHSt 33, 142, 144) davon ausgeht oder zumindest es für möglich hält, daß auch ohne sein weiteres Zutun der tatbestandsmäßige Erfolg eintritt (sogenannter Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschl. v. 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 - und v. 27. Oktober 1992 - 1 StR 531/92).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit -

  • BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88

    Abgrenzung des unbeendeten von dem beendeten Versuch

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